Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eine satzungsgemäße Aufgabe der DPhG, die seit der Gründung der Gesellschaft im Jahre 1890 eine bestimmende Rolle spielt.
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eine satzungsgemäße Aufgabe der DPhG, die seit der Gründung der Gesellschaft im Jahre 1890 eine bestimmende Rolle spielt. Neben der allgemeinen Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten durch die Herausgabe von Zeitschriften und Veranstaltung von Tagungen werden spezielle Zielgruppen unter den Mitgliedern der DPhG besonders gefördert:
Nehmen Doktoranden als Erstautoren eines Vortrags oder einer Posterpräsentation an der Jahrestagung oder Doktorandentagung teil, kann ihnen auf Antrag ein Reisekostenzuschuß gewährt werden.
Darüber hinaus fördern wir gezielt den wissenschaftlichen Nachwuchs durch folgende Preise: