Die DPhG stellt klar: ein generelles Verbot von Tierversuchen in Europa schadet allen!

Die DPhG stellt klar: ein generelles Verbot von Tierversuchen in Europa schadet allen!

Die Europäische Bürgerinitiative „Für den Schutz kosmetischer Mittel ohne Tierquälerei und ein Europa ohne Tierversuche“ („Save Cruelty Free Cosmetics“) hat zum Ziel, unter dem Vorwand eines Verbotes von Tierversuchen im Bereich der Entwicklung von Kosmetika ein generelles Tierversuchsverbot in Europa durchzusetzen.

Was würde passieren, wenn es zu einem generellen Verbot von Tierversuchen käme?

· Die Forschung zu neuen Therapien sowie die Entwicklung neuer Medikamente und Diagnoseverfahren wären in Deutschland und der EU de facto nicht mehr möglich. Dies hätte massive Auswirkungen auf die Gesundheit aller Bürger:Innen.

· Konsequenterweise dürften auch keine in anderen Ländern in Tieren getesteten Medikamente in der EU eingesetzt werden.

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) macht auf die höchst kritischen Aspekte obiger Petition aufmerksam und weist auf die schwerwiegenden Konsequenzen eines generellen Verbotes von Tierversuchen in Deutschland und Europa hin.

Ist ein Verbot von Tierversuchen für die Testung von Kosmetika notwendig?

· NEIN! Diese Versuche sind bereits seit 1998 in Deutschland verboten. In der EU ist dies seit 2004, mit weiteren Verschärfungen in 2009 und 2013 der Fall. In Europa dürfen also keine Kosmetika-spezifischen Substanzen vermarktet werden, die in Tieren getestet werden.

· Diese Forderung ist somit vorgeschoben und soll lediglich Anreiz für weitergehende Verbote von Tierversuchen sein.

Ist ein generelles Verbot von Tierversuchen sinnvoll?

· NEIN! Trotz fortschreitender Entwicklungen von Alternativen gibt es keinen vollwertigen Ersatz für Tierversuche in der biologischen / medizinischen Forschung. Anderslautende Aussagen von Lobbygruppen halten keiner wissenschaftlichen Überprüfung stand!

· Hierzu gibt es detaillierte wissenschaftliche Stellungnahmen, z. B. der

o  Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)

o  Allianz für Wissenschaft „Tierversuche Verstehen“  

o  Deutschen Gesellschaft für Immunologie (DGfI)    

Bedarfes verschärfter Regelungen?

· NEIN! Die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Durchführung von Tierversuchen sehen bereits jetzt eine äußerst strenge Abwägung von Nutzen und Schaden für die Tiere, sowie deren ethischer Vertretbarkeit vor. Tierversuche dürfen nur auf Antrag und nach behördlicher Genehmigung von Forschenden mit entsprechend nachgewiesenen Kenntnissen durchgeführt werden. Sie unterliegen einer permanenten Kontrolle durch die Tierschutzbeauftragten, die Veterinärämter und die lokalen Regierungen.

· Die EU-Richtlinie 2010/63/EU gibt bereits umfangreiche Tierschutzmaßnahmen wie das 3R-Prinzip (Replacement, Reduction, Refinement) vor, die in den EU-Mitgliedsstaaten, allen voran Deutschland, umgesetzt wurden. In Deutschland wurde erst 2021 das Tierschutzgesetz erneut novelliert. Es besteht daher kein Grund, weitere zusätzliche Regeln einzuführen.

Wir setzen uns dringend dafür ein, dass es zu keiner weiteren Einschränkung von Tierversuchen in Deutschland und der EU kommt.

Das Ansinnen der oben genannten Petition birgt massive Gefahren und ist deshalb abzulehnen. Für die Verwendung von Arzneimitteln mit höchstmöglicher Sicherheit für den/die Patienten:in sind Tierversuche unabdingbar. Die Forschung mit Hilfe von Tierversuchen kommt damit uns allen zugute, denn ohne Tierversuche könnten weder neue Medikamente noch bessere Diagnostikverfahren entwickelt werden, die aber weiterhin dringend benötigt werden.

Prof. Dr. Elke Oetjen
(Fachgruppe Pharmakologie der DPhG)                

Prof. Dr. Achim Aigner
(Fachgruppe Pharmakologie der DPhG)          

Prof. Dr. Dagmar Fischer  
(Präsidentin der DPhG)       

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