In diesem Jahr standen der Jury 35 neue Arzneistoffe aus dem Jahr 2017 zur Auswahl. 11 Substanzen erfüllen die Anforderungen an eine Sprunginnovation. Nach dem DPhG- Positionspapier über die „Kriterien für die Beurteilung von Arzneimittelinnovationen“ aus dem Jahr 2005 werden als Sprunginnovationen „erste Vertreter einer neuen Stoffklasse“ bezeichnet, die einen „bedeutenden therapeutischen Fortschritt“ markieren.
Bei Dupilumab handelt es sich um einen vollständig humanen monoklonalen Antikörper, der gezielt die Signaltransduktion von Interleukin-4 und Interleukin-13 hemmt. Dupilumab wird zur Behandlung der mittelschweren bis schweren atopischen Dermatitis bei erwachsenen Patienten angewendet, die für eine Systemtherapie infrage kommen. Die atopische Dermatitis oder Neurodermitis, wie sie im deutschen Sprachgebrauch auch genannt wird, ist eine chronisch rezidivierende entzündliche Hauterkrankung. Die Erkrankung ist durch gerötete, nässende und stark juckende Läsionen und eine gestörte Barrierefunktion der Haut charakterisiert.
„Der von vielen Patienten als unerträglich beschriebene Juckreiz ist ein Leitsymptom der atopischen Dermatitis und beeinträchtigt sehr stark die Lebensqualität der Patienten“, betont DPhG-Vizepräsidentin Kathrin Müller. Mit Dupilumab steht nun für diese Patienten eine neue Therapieoption offen, die einen erheblichen Fortschritt im Therapiespektrum darstellt. Für die Entscheidung der Jury waren auch das positive Ergebnis der frühen Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und die positive Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von Bedeutung.
Prof. Dr. Stefan Laufer, DPhG-Präsident
Dr. Michael Stein, DPhG-Geschäftsführer