Nur Präsenzapotheken bieten höchste Sicherheit für Patienten

Nur Präsenzapotheken bieten höchste Sicherheit für Patienten

Arzneimittel sind Güter der besonderen Art
Der Gesetzgeber stellt sehr hohe Anforderungen an die Qualifikation der Apotheker und die Ausstattung von Apotheken und macht damit deutlich, wie wichtig eine verantwortungsvolle und hochwertige Arzneimittelversorgung für unsere Bevölkerung ist. Arzneimittel sind eben Güter der besonderen Art. Sie haben aber, wie die Statistiken zeigen, neben ihrem Nutzen oft auch ein Risiko, das durch eine persönliche Betreuung durch den hochqualifizierten Apotheker vor Ort im direkten Gespräch mit dem Patienten minimiert werden kann. Wie ein Hohn klingt es daher, wenn Arzneimittelversender einen Briefträger zur Auslieferung von Arzneimitteln beauftragen oder gar einen Arzneimittelautomaten zur Selbstbedienung aufstellen wollen.

Alle Arzneimittel erfordern eine fachliche Betreuung
Der Ausschluss aus der Erstattungspflicht, die Einführung des Versandhandels und die Aufhebung der Preisbindung haben die Trivialisierung der apothekenpflichtigen OTC-Präparate gefördert. Risiken bestehen aber auch bei den nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, wenn die Patienten sie falsch oder gar missbräuchlich anwenden. Dies gilt auch für vermeintlich „harmlose Schmerzmittel“ und für „sanfte Phytopharmaka“. Arzneimittel sind keine gewöhnliche Ware, sondern enthalten Stoffe, die kranke oder auch gesunde Körperfunktionen beeinflussen. Für den Körper sind Arzneimittel Fremdstoffe, die einen Nutzen bringen, aber auch mit einem Risiko behaftet sein können. Genau aus diesem Grund gibt es die Apothekenpflicht, und der Apotheker vor Ort muss die letzte Instanz sein, Fragen zur richtigen Anwendung bzw. zum Risiko von Arzneimitteln zu beantworten. Dazu kommt: Nur in einem persönlichen Gespräch kann der Apotheker klären, ob die Eigendiagnose des Patienten plausibel ist, und ggf. den Patienten dazu motivieren, einen Arzt zu konsultieren.

Präsenzapotheke versus Versandhandel
Die Apothekerinnen und Apotheker haben in den letzten Jahren zahlreiche neue praxisrelevante und zukunftsorientierte, wissenschaftlich fundierte Konzepte erarbeitet. Ein Beispiel dafür ist das Medikationsmanagement, das im Zusammenspiel von Arzt, Apotheker und Patient in der Apotheke vor Ort erfolgt. Die Präsenzapotheke mit fundiert ausgebildeten Apothekern hat dabei gegenüber dem anonymen Versandhandel den entscheidenden Vorteil, dass durch den engen Kontakt von Apotheker, Arzt und Patient mögliche Medikationsfehler rechtzeitig entdeckt und Lösungen gefunden werden können. In der Präsenzapotheke ist der Apotheker verpflichtet, seine Patienten persönlich anzusprechen und über Risiken aufzuklären, zum Beispiel über Nebenwirkungen und Interaktionen. Zudem gibt es eine Vielzahl von besonders erklärungsbedürftigen Zubereitungen und Anwendungsformen. Beispiele sind Arzneimittel zur Inhalation, Arzneimittel mit verzögerter Freisetzung (Retardpräparate), Arzneimittel zur subkutanen Injektion, wie Insulin-Pens, oder transdermale therapeutische Pflaster. Der Apotheker leistet mit seiner persönlichen Betreuung - auch durch Förderung des Selbstmanagements des Patienten bei seiner Arzneimitteltherapie - einen unverzichtbaren, nicht ersetzbaren Beitrag zur Arzneimittel- und Arzneimitteltherapie-sicherheit.

Beim Versandhandel ist das Prinzip umgekehrt. Der Patient als Laie muss zuerst selbst beurteilen, ob er eine Beratung für erforderlich hält oder nicht. Dies ist sehr problematisch, denn medizinische Laien sind in der Regel nicht sensibilisiert für mögliche Probleme bei der Arzneimitteltherapie. Fällt das Urteil des Patienten für eine Beratung aus, muss er die Initiative ergreifen und seine Fragen telefonisch oder über Videogespräch an das pharmazeutische Personal des Versandhandels richten. Nicht nachvollziehbar ist, wie dieses aus Patientensicht unsichere und umständliche Procedere von manchen Kreisen als innovativ und zukunftsträchtig angepriesen wird, wo es sich doch bei näherem Hinsehen nur um eine Maßnahme handelt, zu Lasten der Patienten Kosten zu sparen. Es ist fraglich, ob jeder Patient, der die Beratung benötigt, sich auch durchringt, diesen vermeintlich „modernen“ Weg zu beschreiten. Dies gilt insbesondere für ältere Patienten. Auch der Hinweis auf den Beipackzettel ist problematisch, da viele Patienten den Beipackzettel ohne Unterstützung des Apothekers kaum verstehen und für ihre Situation interpretieren können. Das führt in manchen Fällen sogar dazu, dass Patienten ihre Medikamente erst gar nicht einzunehmen, z.B. aus Angst vor den vielen möglichen Nebenwirkungen.

Weitere entscheidende Punkte sind: Versandapotheken müssen sich nicht um die Akutversorgung kümmern, d.h. sie leisten keinen Nacht- und Notdienst und müssen auch keine Notfallbevorratung sicherstellen.

Ärzte auf Abwegen
Nicht nachvollziehbar ist, dass der 121. Deutsche Ärztetag im Mai dieses Jahres entschieden hat, „eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien“ (Telefonanrufe, E-Mails, Videotelefonie u.a.) zu erlauben und der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Entscheidung begrüßt, weil Patienten damit „unnötige Wege und Wartezeiten“ erspart blieben. Die DPhG lehnt den Beschluss des Ärztetages zur Fernbehandlung entschieden ab, weil die Leidtragenden die Patienten sind. Eine anonyme Fernbehandlung, bei der sich Arzt und Patient nie kennengelernt haben, kann niemals den so wichtigen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patienten ersetzen. Auch bei der anonymen Fernbehandlung geht es wie beim anonymen Versandhandel nicht um die Bedürfnisse der Patienten, sondern es handelt sich auch hier nur um eine unter dem Deckmantel des Fortschritts versteckte Maßnahme, zu Lasten der Patienten Kosten zu sparen.

Forderung der DPhG an die Politik
Die deutschen Präsenzapotheken werden durch die Nicht-Anwendung der Arzneimittelpreisbindung beim Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Apotheken aus dem EU-Ausland wirtschaftlich in ihrer Existenz bedroht. Dazu kommt, dass die besondere Ware Arzneimittel durch einen – noch dazu ungleichen – Preiswettbewerb nicht nur bei OTC-Arzneimitteln, sondern auch im verschreibungspflichtigen Segment trivialisiert wird und ökonomische Aspekte in den Vordergrund treten. Diese Entwicklung muss so schnell wie möglich gestoppt werden, denn bei allen Arzneimitteln kommt es in erster Linie auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit und damit auf die Sicherheit für unsere Bevölkerung an. Mit Sorge betrachtet die DPhG, dass in der Laienpresse die besondere Leistung der Apothekerinnen und Apotheker für die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und die Übernahme sozialer Aufgaben vor Ort nicht oder nur unzureichend gewürdigt wird und die Präsenzapotheke nur als traditioneller Vertriebskanal von Arzneimitteln gesehen wird. Die DPhG fordert den Gesetzgeber auf, alle erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten, mit denen die öffentliche Apotheke in Deutschland nachhaltig gestärkt wird. Die DPhG unterstützt alle Initiativen der Apothekerschaft, die zum Ziel haben, den Versandhandel mit Arzneimitteln zu verbieten und die Präsenzapotheken als moderne, digitalisierte und hochqualifizierte Einrichtungen im Gesundheitswesen zu präsentieren.

Prof. Dr. S. Laufer, Präsident der DPhG
Prof. Dr. H.P.T. Ammon, ehemaliger Präsident des DPhG und Herausgeber des Handbuches „Arzneimittelneben- und –wechselwirkungen sowie der Loseblattsammlung Arzneimittel – Information und Beratung


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