Stellungnahme der Stiftung für Arzneimittelsicherheit & DPhG zur Umsetzung der pharmazeutischen Fortbildung

Stellungnahme der Stiftung für Arzneimittelsicherheit & DPhG zur Umsetzung der pharmazeutischen Fortbildung

Pharmazeutische Fortbildung konsequent umsetzen

Pharmazeutische Fortbildung ist die kontinuierliche und berufsbegleitende Sicherung und Erweiterung der fachlichen Kompetenzen, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Apothekerinnen und Apotheker, mindestens in dem Maße, wie sie zur Ausübung des Berufes erforderlich ist. Übergeordnetes Ziel ist es, die Arzneimittelsicherheit, die Arzneimitteltherapiesicherheit und damit die Versorgung der Patienten ständig zu verbessern.

Nach den Heilberufekammergesetzen der Länder sowie den Berufsordnungen der Apothekerkammern der Länder sind Apothekerinnen und Apotheker verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Fortbildung gehört somit zum „apothekerlichen Selbstverständnis“. Darüber hinaus „müssen Apothekerinnen und Apotheker in geeigneter Form nachweisen können, dass sie ihrer Verpflichtung nachgekommen sind“ (Präambel zu den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats).

Mit Blick auf die beständig großen Fortschritte auf dem Gebiet der Arzneimitteltherapie erscheint die Verpflichtung zur Fortbildung als gerechtfertigt. Allein die Zahl der jedes Jahr neu zugelassenen Arzneimittel beträgt im Schnitt der letzten fünf Jahre mindestens 40 Medikamente, wobei die Zahl der Sprunginnovationen beträchtlich ist. Schaut man in Lehrbücher der Pharmakologie oder Medizinischen Chemie, so stellt man fest, dass in den letzten Jahren eine Vielzahl neuer Arzneistoffklassen den Weg in die Therapiegefunden haben, wie z.B. die GLP1-Analoga, Glifozine, Kinase- und Checkpoint-Inhibitoren. Angesichts der Komplexität und Erklärungsbedürftigkeit vieler neuer Arzneimittel ist der Beratungsaufwand bezüglich Wirksamkeit, Interaktionen und Nebenwirkungen enorm und bedarf eines sich ständig erneuernden Wissens.

Für die qualitätsgesicherte Beratung bei der Abgabe von Arzneimitteln und die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen müssen Apothekerinnen und Apotheker nicht nur auf dem neuesten Stand der pharmazeutischen Wissenschaften sein, vielmehr bedarf es fundierter Kenntnisse der Physiologie und Pathophysiologie zahlreicher Erkrankungen. Da die Halbwertszeit des (zum letzten Staatsexamen) erworbenen Wissens immer kürzer wird, bedarf es der lebenslangen und verpflichtenden Fortbildung. Den Unterzeichnern dieses Statements ist bewusst, dass die aktuelle Situation in der deutschen Präsenzapotheke alles andere als komfortabel ist, nicht zuletzt wegen Unterfinanzierung, überbordender Bürokratie und Personalknappheit. Gleichwohl führt an einer konsequenten Umsetzung der Fortbildungspflicht, wie in anderen europäischen Ländern und wie in der deutschen Ärzteschaft, kein Weg vorbei.

Das unbefriedigende Interesse an pharmazeutischer Fortbildung liegt nicht an mangelnden Angeboten. Sowohl die Kammern der Länder, die Bundesapothekerkammer und die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft bieten alljährlich qualitätsgesicherte Veranstaltungen (teils in hybrider Form oder auch on-demand) für ihre Mitglieder und Interessenten an. Das Kernproblem besteht in der nicht vorhandenen Bereitschaft der Kammern (eine Ausnahme ist die Landesapothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern), die Fortbildungsverpflichtung ihrer Mitglieder mit geeigneten Maßnahmen durchzusetzen.  

Die nachhaltige Zukunft des Berufsstandes hängt nicht zuletzt von der konsequenten Umsetzung der Fortbildungspflicht für Apotheker ab. Sie sollte deshalb nach entsprechender Ankündigung ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden. Die Erfahrungen in anderen Ländern (z.B. Österreich) zeigen, dass bei entsprechendem Vorlauf eine Fortbildungsverpflichtung konsequent umsetzbar ist.

Die Beibehaltung des Status quo wird mittelfristig dazu führen, dass die Umsetzung der Fortbildungspflicht von der Politik (und zukünftig möglicherweise von den Krankenkassen als Verhandlungspartner der Apotheker) eingefordert und die Attraktivität des Arbeitsplatzes öffentliche Apotheke weiter sinken wird.

Unterzeichner:

Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe, Vorsitzende des Stiftungsbeirates der Stiftung für Arzneimittelsicherheit

Prof. Dr. Ulrich Jaehde, Präsident der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG)

Nur zur Information!

Präambel zu den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats: Fortbildung gehört zum beruflichen Selbstverständnis von Apothekern, Angehörigen nicht-approbierter pharmazeutischer Berufe sowie Angehörigen pharmazeutisch-kaufmännischer Berufe. Sie ist als Berufspflicht der Apotheker in der Berufsordnung der [Apothekerkammer] verankert. Apotheker müssen in geeigneter Form nachweisen können, dass sie ihrer Verpflichtung zur Fortbildung nachgekommen sind. Mit dem Erwerb des Fortbildungszertifikats ist der Nachweis erbracht.

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