Die Corona-Pandemie stellt eine Extremsituation für die gesamte Bevölkerung dar. Was die Lehre an den Universitäten betrifft, haben die Lehrkräfte der Pharmazie in den letzten Wochen große Anstrengungen unternommen, um den Vorlesungsbetrieb im Sommersemester 2020 rein digital abhalten zu können, wie dies fast alle Studiengänge versuchen. Besonders problematisch sind jedoch die Studiengänge mit praktischen Lehrveranstaltungen, deren zeitlicher Umfang durch eine deutschlandweit gültige Approbationsordnung festgelegt wird. Wenn Praktika gekürzt werden müssten, um die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Studierenden einzuhalten, könnte dies zu einem Verstoß gegen die Approbationsordnung führen. Viele Universitätsstandorte befürchten zu Recht, dass eine ordnungsgemäße Ausbildung von Pharmazeutinnen und Pharmazeuten während der Corona-Epidemie nicht möglich sei. Es sollte vermieden werden, dass Studierende ein Semester verlieren, zumal der Apothekermangel dadurch noch größer würde. Nachdem das erste Staatsexamen noch fast vollständig durchgeführt werden konnte, gelingt dies zur Zeit, wenn auch unter großen Problemen, auch für das zweite Staatsexamen (wohl nach wie vor gefährdet an den bayerischen Standorten). Die Probleme bleiben allerdings bei den praktischen Veranstaltungen, bei der Famulatur und bei der Durchführung des praktischen Jahres.
Weil Medizinstudierende nach Ansicht der Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten können, wurden für sie zur Entlastung durch die Änderung der ärztlichen Approbationsordnung Ende März „flexible und rechtssichere Regelungen getroffen - ohne jedoch Abstriche bei der Qualität der ärztlichen Ausbildung zu machen“, so Bundesgesundheitsminister Spahn. Dies bedeutet, dass im Medizinstudium Teile der Unterrichtsveranstaltungen und praktischen Übungen durch digitale Angebote ersetzt oder ergänzt werden können. Die DPhG fordert den Gesetzgeber auf, die Bedeutung von Pharmaziestudierenden in der Corona-Epidemie anzuerkennen und so rasch wie möglich zur Entlastung auch für Pharmaziestudierende ähnlich „flexible und rechtssichere Regelungen“ wie bei den Medizinstudierenden durch eine Rechtsverordnung zu beschließen. Nicht nur Medizinstudierende, sondern auch Pharmaziestudierende können als künftige Heilberufler bereits im Rahmen ihres Studiums in der Gesundheitsversorgung mitwirken, die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Folgerichtig hat der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) in seiner Sonderstellungnahme vom 07.04.2020 Studierende der Pharmazie und Medizin gemeinsam genannt, die sich für die „Versorgung der Menschen im Land“ engagieren.
Das Fach Pharmazie ist im Gegensatz zur Medizin ein naturwissenschaftliches Fach. Praktische Übungen im Labor sind unverzichtbar, um die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens von Grund auf zu erlernen. Da die Praktikumsräume an vielen Standorten nicht groß genug sind, um die erforderlichen Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten, bedeutet dies momentan, dass die gesetzlichen Vorgaben der Approbationsordnung hinsichtlich der Praktikumszeiten nicht erfüllt werden können. Auch wenn nach den neuen Regelungen „Prüfungen und Praxisveranstaltungen, die spezielle Labore und Arbeitsräume erforderlich machen,“ in Hochschulen wieder stattfinden und genutzt werden können, wird dies nicht eine vollständige Durchführung der Praktika gemäß Approbationsordnung zulassen.
Wenn Lehrveranstaltungen und Klausuren in den Herbst 2020 verschoben werden müssen, ist dies ein Zeitraum, für den viele Studierende des Grundstudiums Teile der Famulatur eingeplant haben. Da die Famulatur in den „lehrveranstaltungsfreien Zeiten“ des Grundstudiums und nur in Abschnitten von vier Wochen abgeleistet werden darf, wird es zu großen Terminschwierigkeiten kommen und bei strenger Handhabung dieser Regeln kann das zu einem Verlust eines Studiensemesters bei betroffenen Studierenden kommen –trotz all unserer Anstrengungen, die sonstigen Lehrveranstaltungen zu ermöglichen.
Schwierigkeiten werden sich auch bei der Durchführung des Praktischen Jahres ergeben, auch hier sind flexible Lösungen erforderlich.
Insgesamt könnte man Erleichterung schaffen, wenn bundeseinheitliche Regelungen Ausnahmen zulassen würden und nicht der einzelne Studierende nur auf den guten Willen der zuständigen Praktikumsleiter bzw. der Zuständigen der Landesprüfungsämter angewiesen wäre und man Entscheidungen auf diese ablädt. Je nach Standort können die Lösungen verschieden sein: zum Beispiel komprimierte theoretische Online-Lehrveranstaltungen gefolgt von ganztägigen praktischen Übungen verteilt auf kleine Gruppen oder die Verlegung der praktischen Übungen in die vorlesungsfreie Zeit. Bei allen Lösungen muss sichergestellt sein, dass die Pharmaziestudierenden ausreichend Zeit und Gelegenheit haben, die praktischen Fähigkeiten zu erlernen, die für das Studium der Pharmazie essentiell sind. Bundeseinheitliche Regelungen würden hier eine Entlastung und Planungssicherheit schaffen.
Prof. Dr. Bernd Clement, Vorsitzender der KFPharm
Prof. Dr. Dagmar Fischer, DPhG-Präsidentin