Der Preis soll an Personen vergeben werden, die die Approbation als ApothekerIn besitzen, eine überdurchschnittliche Promotion vorzuweisen haben und die nach der Promotion mindestens zwei Jahre lang wissenschaftlich gearbeitet und dabei besondere wissenschaftliche Qualifikationen nachgewiesen haben. W2 und W3-Professoren und Professorinnensind von der Preisvergabe ausgeschlossen. Die BewerberInnen müssen Mitglied der DPhG sein und sollen in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Der Preis kann in Form von Sachmitteln und als Stipendium genutzt werden. Folgende Angaben und Unterlagen müssen der Bewerbung beigefügt werden:
- Angaben zur Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis der DPhG-Mitgliedschaft)
- Promotionsurkunde
- Nachweis über erfolgreiche, mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit
- Bericht über die bereits erarbeiteten Ergebnisse, vollständige Publikationsliste
- Beschreibung der zukünftig geplanten Forschungsprojekte
- bisherige Drittmitteleinwerbung
Die Anträge werden entsprechend den Richtlinien und Qualitätsanforderungen der DFG begutachtet.
Die Annahme des Preises oder sonstiger Zuwendungen der Stiftung verpflichtet den Begünstigten oder die Begünstigte, die Ergebnisse seiner / ihrer Arbeit auf einer Hauptversammlung der DPhG vorzutragen und einen Übersichtsartikel (Minireview) im Archiv der Pharmazie zu verfassen. In jedem Falle sollen die Veröffentlichungen einen Hinweis auf die Förderung durch die Stiftung enthalten.
Das Kuratorium der Stiftung kann zur Entscheidungsfindung GutachterInnen hinzuziehen. Diese sollen in dem Fachgebiet des Bewerbers / der Bewerberin besonders ausgewiesen sein und nach Möglichkeit Mitglieder der DPhG sein. Sie geben ihre Stellungnahme gegenüber dem Kuratorium schriftlich und vertraulich ab.
Wird ein BewerberIn von einem Mitglied des Kuratoriums der Stiftung betreut oder ist an der gleichen Hochschule tätig, so muss mindestens ein von einem WissenschaftlerIn einer anderen Hochschule stammendes schriftliches Gutachten vom Kuratorium eingeholt werden.
Bewerbungen sind bis zum 15. Juli 2021 (Eingang) unter Beifügung sämtlicher Unterlagen per E-Mail (info@dphg.de) an die Geschäftsstelle der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft e.V. zu senden. Wiederbewerbungen sind möglich und durchaus erwünscht, PreisträgerInnen sind von der Regelung ausgenommen.
Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft e.V., Prof. Dr. Dagmar Fischer, Vorsitzende des Kuratoriums der DPhG-Stiftung (Horst-Böhme-Stiftung), Varrentrappstr. 40-42, 60486 Frankfurt am Main.