(04.09.2018). Wir PTA-Lehrkräfte haben das Ziel, auch in Zukunft eine hinreichende Qualität der Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Dazu ist auch zukünftig eine entsprechende Qualität in der PTA-Ausbildung erforderlich.
Bei der Novellierung der PTA-Ausbildung soll eine Qualitätsverbesserung mit Blick auf die berufliche Praxis erreicht werden, indem die Ausbildungsinhalte schwerpunktmäßig verlagert und aktualisiert werden. Unerheblich ist dabei die Frage, ob ein Unterricht in fächergegliederter Form organisiert ist oder in der Lernfeldmethodik erteilt wird.
Die Frage der Ausbildungszeitverlängerung wird als offen angesehen. Diskutiert werden eine 2,5-jährige Ausbildungszeit wie bisher, ebenso eine Verlängerung auf drei Jahre.
Gegen eine Verlängerung der Ausbildungszeit in den Berufsfachschulen sprechen an vielen Schulen organisatorische Gründe und generell finanzielle Gründe.
Entscheidend ist aber nicht die Ausbildungsdauer sondern die Qualität der Ausbildung. Somit halten wir eine Verlängerung der Ausbildungszeit für nicht notwendig und aus finanziellen Gründen für nicht sinnvoll.
Eine Dualisierung der Ausbildung führt zum Qualitätsverlust, deshalb lehnen wir sie ab.
Ein(e) PTA als Dienstleister im Bereich Gesundheit/ Pflege benötigt auch betriebswirtschaftliche und insbesondere naturwissenschaftliche sowie medizinische Grundkenntnisse. Diese können in der notwendigen Intensität nicht im Apothekenbetrieb vermittelt werden, weil die Apotheke aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sowie der Personalsituation diese Kenntnisse gar nicht vermitteln kann.
Voraussetzung für eine duale Ausbildung wäre auch eine räumliche Nähe der PTA-Schulen zu den Praktikumsapotheken, die häufig nicht gegeben ist.
Für die Qualität der PTA-Ausbildung ist eine angemessene Finanzierung der PTA-Schulen unerlässlich.
Der Vorstand der DPhG-Arbeitsgemeinschaft „Theoretische und Praktische Ausbildung“
Kerstin Wahlbuhl, Vorsitzende
Alexander Valentien, stellv. Vorsitzender
Burkhard Pölzing, Schatzmeister