Die Ausschreibung richtet sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowie Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, deren Promotion nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Mitglied der DPhG sein.
Der Preis wird einmal jährlich, alternierend für die Gebiete Medizinische Chemie und Klinische Pharmazie ausgeschrieben. Aufgrund der COVID-19-Pandemie musste die Vergabe des Preises 2020 leider ausgesetzt werden, weshalb in diesem Jahr zwei Preise vergeben werden. Stifter ist das Institut für Biomedizinische und Pharmazeutische Forschung in Nürnberg-Heroldsberg. Der Preis wird offiziell anlässlich der DPhG-Jahrestagung verliehen.
Die eingereichte Arbeit muss im Zeitraum von Januar 2019 bis Juni 2021 erschienen sein. Der Preis ist verbunden mit einem Preisgeld von 750,- € und einem Kurzvortrag der Preisträgerin bzw. des Preisträgers über die preisgekrönte Arbeit im Rahmen der DPhG-Jahrestagung, zu der die Preisträgerin bzw. der Preisträger eingeladen wird.
Über die Preisvergabe entscheidet ein Gutachtergremium, bestehend aus der DPhG-Präsidentin, den drei wissenschaftlichen Schülern und der wissenschaftlichen Schülerin von Walter Schunack, die heute Hochschullehrer/in für Medizinische Chemie bzw. Klinische Pharmazie sind/ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitglieder des Gutachtergremiums können sich grundsätzlich nicht um den Preis bewerben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungen können bis zum 15. Juli 2021 elektronisch bei der DPhG-Geschäftsstelle (info@dphg.de) eingereicht werden. Der formlosen Bewerbung, die eine kurze Begründung für die Bewerbung enthalten soll, sind ein Lebenslauf, der Nachweis der DPhG-Mitgliedschaft, ein Publikationsverzeichnis sowie die wissenschaftliche Arbeit selbst als PDF-Datei beizufügen.